Ihr Weg zur Gesundung in Neustrelitz und Neubrandenburg
Die Kosten einer Ernährungstherapie werden von den Krankenkassen lediglich bezuschusst, d.h. ein großer Teil ist vom Patienten selbst zu tragen.
Die Kosten der Ernährungstherapie fallen bei den Krankenkassen unter den § 43 SGB V, d.h. sie werden als „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V“ als ein Baustein des medizinischen Gesamtkontextes in der Behandlung ernährungsbedingter und ernährungsabhängiger Erkrankungen gesehen.
Die Kassen erstatten Ihnen anteilige Kosten für maximal 5 Beratungstermine:
Voraussetzung ist die Einreichung eines Kostenvoranschlages sowie dessen Bewilligung. Den näheren Ablauf des Antragsverfahrens finden Sie hier.
Für die Ernährungstherapie fallen bei mir die nachfolgenden Kosten an:
Grundgebühr: 60,- €
Erstberatung (1 Zeit-Einheit von mindestens 60 Min.): 100,- €
4 Folgeberatungen (Zeit-Einheiten von jeweils 45 Minuten): 60,- €
Voraussichtliche Summe (bei Inanspruchnahme aller 5 Beratungstermine): 400,- €
» Eure Nahrung sei Eure Medizin und Eure Medizin sei Eure Nahrung. « Hippokrates